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Luftmessstation im Riederwald

Vorlagentyp: V
17 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 29.06.2015, V 1379 entstanden aus Vorlage: OF 334/11 vom 13.06.2015

Betreff: Luftmessstation im Riederwald Vorgang: ST 683/15 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie sieht der Magistrat die aktuelle lufthygienische Situation für die Straße Am Erlenbruch und den Stadtteil Riederwald?
  2. Was sagt das Prognosegutachten über die zukünftige Entwicklung der Luftreinheit für den Stadtteil aus?
  3. Welche Maßnahmen hat der Magistrat bereits ergriffen, beziehungsweise will er ergreifen, um die L uftreinheit im Stadtteil Riederwald zu verbessern? Begründung: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main lehnt in der oben genannten Stellungnahme vom 04.05.2015 die dauerhafte Einrichtung einer Luftmessstation im Stadtteil Riederwald ab. Als Begründung wird aufgeführt, dass mit bereits durchgeführten Messungen und einem Prognosegutachten die lufthygienische Situation im Riederwald als ausreichend beurteilt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2015STST 683Luftmessstation im Riederwald - Erlenbruch und PestalozzischuleStellungnahme
  2. 13. Juni 2015OFOF 334/11Luftmessstation im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 29. Juni 2015Sie sind hier
    VV 1379Luftmessstation im Riederwald
    Anfrage
  4. 31. August 2015Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1257Luftmessstation im RiederwaldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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