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Aufarbeitung der archäologischen Funde in Preungesheim

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1360 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 04.05.2015

Betreff: Aufarbeitung der archäologischen Funde in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, in welcher Form das Archäologische Museum Frankfurt die bei den Bauarbeiten für den Sportpark Preungesheim gemachten archäologischen Funde der Öffentlichkeit zugänglich machen kann.

Begründung: Die archäologischen Funde auf dem Gelände des Sportpark Preungesheim sind nach Auskunft des Denkmalamtes im Ortsbezirk 10 einmalig in Hessen und reichen als Schnurkeramikerfunde 4.500 Jahre zurück. Um der Bevölkerung ein Bewusstsein für die weit zurückreichende Siedlungsdichte im Ortsbezirk 10 zu vermitteln, wäre es schön, wenn diese Funde möglichst bald der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht würden. Dabei wäre es natürlich besonders schön, wenn zumindest eine Bilderdokumentation im Ortsbezirk 10 ausgestellt würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Mai 2015OFOF 796/10Aufarbeitung der archäologischen Funde in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Mai 2015Sie sind hier
    VV 1360Aufarbeitung der archäologischen Funde in Preungesheim
    Anfrage
  3. 10. August 2015Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1154Aufarbeitung der archäologischen Funde in PreungesheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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