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Linie 59: Fahrplanstabilität

Vorlagentyp: V
42 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.05.2015, V 1355 entstanden aus Vorlage: OF 1368/6 vom 29.04.2015

Betreff: Linie 59: Fahrplanstabilität Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, vor allem an der Endhaltestelle "Cheruskerweg" die Fahrplanstabilität durch einen zusätzlichen Kurs zum Verspätungsausgleich zu verbessern.

Begründung: Die Fahrplanstabilität der Linie 59 leidet häufig unter Verspätungen. An der Endhaltestelle "Cheruskerweg" hat die Linie 59 in der Hauptverkehrszeit nur eine Pause von acht Minuten, außerhalb der Hauptverkehrszeit und an Wochenenden zum Teil nur von vier Minuten. Wenn ein Kurs durch die Verkehrslage bedingt eine Verspätung einfährt, kann diese durch die Pause an der Endhaltestelle "Cheruskerweg" kaum ausgeglichen werden. Fahrgäste berichten zudem, dass manche Kurse vorzeitig gedreht werden, um sie wieder in den Plan zu bringen. Ein zusätzlicher Kurs zum Verspätungsausgleich könnte hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. April 2015OFOF 1368/6Linie 59: FahrplanstabilitätOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Mai 2015Sie sind hier
    VV 1355Linie 59: Fahrplanstabilität
    Anfrage
  3. 10. August 2015STST 1151Linie 59: FahrplanstabilitätStellungnahme
  4. 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 337Linie 59: FahrplanstabilitätStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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