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Wie sicher sind Energiesparlampen?

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1347 entstanden aus Vorlage: OF 642/8 vom 15.06.2010

Betreff: Wie sicher sind Energiesparlampen? Gesundheitsschäden durch Quecksilber: Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bereits bei Zimmertemperatur verdunstet. Bei der Aufnahme über den Verdauungstrakt ist reines metallisches Quecksilber vergleichsweise ungefährlich, eingeatmete Dämpfe wirken aber stark toxisch. Besonders toxisch sind vor allem die organischen Verbindungen des Quecksilbers, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Je nach Aufnahme sind sowohl eine akute als auch eine chronische Vergiftung möglich. Quelle: Wikipedia Im Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 338, wird zu Frage 3 nur Stellung zu den Gefahren im Haushalt genommen. Durch unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen im Hausmüll (wovon sicher auszugehen ist), ist die Risikokette noch nicht beendet. In jeder Energiesparlampe befinden sich rund 5 mg Quecksilber (erlaubt), bei Billigprodukten können auch die 15 mg des Nervengiftes erreicht werden. In Deutschland kommen jährlich ca.160 Millionen Energiesparlampen auf den Markt, die Rücklaufquote liegt derzeit bei unter 40 Prozent. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat:

  1. Wie sicher ist die Lagerung in der Mülltonne, der Transport zum Müllheizkraftwerk in Heddernheim, die dortige Umladung und Verbrennung für die Anwohner im Ortsbezirk?
  2. Wenn der Glaskörper nicht vor der Verbrennung beschädigt wurde und das Quecksilber nicht bereits ausgetreten ist: Wo befindet sich nach der Verbrennung das Quecksilber? In der Schlacke, im Filterstaub oder in der Abluft? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Mai 2010BB 338Wie sicher sind Energiesparlampen?Magistratsbericht
  2. 15. Juni 2010OFOF 642/8Wie sicher sind Energiesparlampen?Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 17. Juni 2010Sie sind hier
    VV 1347Wie sicher sind Energiesparlampen?
    Anfrage
  4. 1. September 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1256Wie sicher sind Energiesparlampen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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