Wie sicher sind Energiesparlampen?
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Gesundheitsschäden durch Quecksilber Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bereits bei Zimmertemperatur verdunstet. Bei der Aufnahme über den Verdauungstrakt ist reines metallisches Quecksilber vergleichsweise ungefährlich, eingeatmete Dämpfe wirken aber stark toxisch. Besonders toxisch sind vor allem die organischen Verbindungen des Quecksilbers, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Je nach Aufnahme sind sowohl eine akute als auch eine chronische Vergiftung möglich. Quelle: Wikipedia Der Ortsbeirat möge beschließen: • Die B 338 wird zur Kenntnis genommen. • Zusätzlich fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Zu Frage 3 wird nur Stellung zu den Gefahren im Haushalt genommen. Durch unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen im Hausmüll (wovon sicher auszugehen ist), ist die Risikokette noch nicht beendet. In jeder Energiesparlampe befinden sich rund 5 mg Quecksilber (erlaubt), bei Billigprodukten können auch die 15 mg des Nervengiftes erreicht werden. In Deutschland kommen jährlich ca.160 Millionen Energiesparlampen auf den Markt, die Rücklaufquote liegt derzeit bei unter 40 Prozent. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat: Wie sicher ist die Lagerung in der Mülltonne, der Transport zum MHKw in Heddemheim, die dorti ge Umladung und Verbrennung für die Anwohner im Ortsbezirk? Wenn der Glaskörper nicht vor der Verbrennung beschädigt wurde und das Quecksilber nicht be reits ausgetreten ist: Wo befindet sich nach der Verbrennung das Quecksilber? In der Schlacke, im Filterstaub oder in der Abluft?
Inhalt
Antrag vom 15.06.2010, OF 642/8
Betreff:
Wie sicher sind Energiesparlampen?
Gesundheitsschäden durch Quecksilber
Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall, das bereits bei Zimmertemperatur verdunstet. Bei der Aufnahme über den Verdauungstrakt ist reines metallisches Quecksilber vergleichsweise ungefährlich, eingeatmete Dämpfe wirken aber stark toxisch. Besonders toxisch sind vor allem die organischen Verbindungen des Quecksilbers, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Je nach Aufnahme sind sowohl eine akute als auch eine chronische Vergiftung möglich. Quelle: Wikipedia
Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Die B 338 wird zur Kenntnis genommen.
Zusätzlich fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
Zu Frage 3 wird nur Stellung zu den Gefahren im Haushalt genommen. Durch unsachgemäße Entsorgung von Energiesparlampen im Hausmüll (wovon sicher auszugehen ist), ist die Risikokette noch nicht beendet.
In jeder Energiesparlampe befinden sich rund 5 mg Quecksilber (erlaubt), bei Billigprodukten können auch die 15 mg des Nervengiftes erreicht werden.
In Deutschland kommen jährlich ca.160 Millionen Energiesparlampen auf den Markt, die Rücklaufquote liegt derzeit bei unter 40 Prozent.
Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat:
Wie sicher ist die Lagerung in der Mülltonne, der Transport zum MHKw in Heddemheim, die dorti ge Umladung und Verbrennung für die Anwohner im Ortsbezirk?
Wenn der Glaskörper nicht vor der Verbrennung beschädigt wurde und das Quecksilber nicht be reits ausgetreten ist: Wo befindet sich nach der Verbrennung das Quecksilber? In der Schlacke, im Filterstaub oder in der Abluft?
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.05.2010, B 338 Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010BB 338Wie sicher sind Energiesparlampen?Magistratsbericht
- 15. Juni 2010Sie sind hierOFOF 642/8Wie sicher sind Energiesparlampen?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 17. Juni 2010VV 1347Wie sicher sind Energiesparlampen?Anfrage
- 1. September 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1256Wie sicher sind Energiesparlampen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme