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Heizkraftwerk West

Vorlagentyp: V
38 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1342 entstanden aus Vorlage: OF 938/1 vom 25.05.2019

Betreff: Heizkraftwerk West Das Heizkraftwerk West (HKW-West) der Mainova in der Gutleutstraße ist ein wesentlicher Pfeiler der Energieerzeugung in Frankfurt und insbesondere für den Bereich des Ortsbezirk

  1. Wie der Name schon sagt, versorgt das HKW-West zahlreiche an das Wärmenetz der Mainova angeschlossene Abnehmer mit Wärme und erzeugt außerdem einen erheblichen Anteil des Strombedarfs von Frankfurt. Das Kraftwerk verfügt über zwei Blöcke, die mit Steinkohle betrieben werden können, und einen Block, der mit Erdgas betrieben werden kann. Das Gesamtkraftwerk ist praktisch nie voll ausgelastet, das heißt ein Teil der Blöcke wird jeweils nicht benutzt. Ökologisch wäre es sinnvoll, soweit irgend möglich den Einsatz von Steinkohle herunterzufahren und so viel Wärme und Strom wie möglich mit dem Erdgasb lock zu erzeugen. Dies war in der Vergangenheit jedoch weit von einer angemessenen Wirtschaftlichkeit entfernt, deswegen wurde jahrelang hauptsächlich Steinkohle als Brennstoff eingesetzt. Bei der Verbrennung von Steinkohle wird aber rund die doppelte Menge von Kohlendioxid pro erzeugte Energieeinheit freigesetzt wie bei der Verbrennung von Gas. Die Klimabilanz der Stadt Frankfurt würde deutlich verbessert bei einer Umstellung von Kohle auf Gas im HKW-West. Darüber hinaus werden bei der Verbrennung von Kohle erhebliche Mengen von Quecksilber und Feinstaub freigesetzt, was bei der Verbrennung von Gas nicht der Fall ist. In jüngerer Zeit ist es zu Veränderungen auf dem Brennstoffmarkt gekommen, die den bisherigen Wirtschaftlichkeitsvorteil von Steinkohle gegenüber Gas reduziert haben. Die Preise für die Emissionszertifikate für Kohlendioxid sind stark gestiegen. Außerdem sind die Preise für Brennstoffe insgesamt deutlich gestiegen, für Kohle noch stärker als für Gas. Es ist zu beobachten, dass deutschlandweit in Zeiten niedrigen Strombedarfs mehr Steinkohlekraftwerke heruntergefahren werden, während die Gaskraftwerke weiter betrieben werden. Jahrelang war dies umgekehrt. Aufgrund dieser Indizien für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Gas als Brennstoff gegenüber Steinkohle bei gleichzeitiger Unstrittigkeit der ökologischen Vorteile von Gas gegenüber Kohle fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
  2. Wie hat sich die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Steinkohle als Brennstoff im Vergleich mit Erdgas im Jahr 2018 entwickelt?
  3. Wie hätten sich die Betriebskosten verändert, hätte man am Anfang des Jahres 2018 entschieden, den Erdgasblock des HKW-West durchgehend zu benutzen und Steinkohle nur noch bei zusätzlichem Bedarf zu verbrennen?
  4. Wie groß wäre die Reduzierung von Kohlendioxid bei einer solchen Entscheidung gewesen?
  5. Was hätte also im Jahr 2018 die Reduktion einer Tonne Kohlendioxid durch den Ersatz von Steinkohle durch Erdgas als Brennstoff gekostet?
  6. Welche Mengen sonstiger Schadstoffe (Quecksilber, Feinstaub) wären weniger emittiert worden bei der Verbrennung von Gas statt Kohle?
  7. Wie beurteilt der Magistrat die Entwicklung auf dem Brennstoffmarkt für die Zukunft?
  8. Wäre das HKW-West gerüstet, bei weiter steigender Wirtschaftlichkeit von Erdgas gegenüber Steinkohle vollständig auf Erdgas als Brennstoff umgestellt zu werden? Wenn nein, was müsste getan werden, um eine vollständige Umstellung zu ermöglichen? Begründung: Angesichts des immer deutlicher erkennbaren Klimawandels sollte jede Maßnahme geprüft werden, die zu einer schnellen und deutlichen Reduktion des Ausstoßes von Kohlendioxid in die Atmosphäre führen kann. Eine Umstellung von Steinkohle auf Erdgas als Brennstoff im HKW-West wäre eine solche Maßnahme. Diese mag in der Vergangenheit unwirtschaftlich gewesen sein, in Zeiten eines verstärkt geführten ernsthaften Kampfes gegen den Klimawandel sollte die Wirtschaftlichkeit jedoch neu überprüft werden, zumal sich auf dem Brennstoffmarkt gravierende Veränderungen ergeben haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2019OFOF 938/1Heizkraftwerk WestOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Juni 2019Sie sind hier
    VV 1342Heizkraftwerk West
    Anfrage
  3. 17. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 328Heizkraftwerk WestStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 36 · 26.11.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 14.01.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 38 · 11.02.2020
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 51

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