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Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes

Vorlagentyp: V
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Begründung

des Denkmalschutzes Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung Informationen, dass im denkmalgeschützten Teil von Niederursel Hauseigentümer vermehrt Bauanträge einreichen, die nicht genehmigt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Grundstücke mit alten Hofreiten entlang der Straße Alt-Niederursel oder größere, früher landwirtschaftlich genutzte Gebäudekomplexe. In vielen Fällen erstrecken sich die Bauvoranfragen oder -anträge auf die ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Hofanlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Oftmals lässt sich ein denkmalgerechter Ausbau dieser früheren Scheunen, Stallungen etc. nur unter erheblichem Kostenaufwand erreichen, der für die Eigentümer dem Vernehmen nach selten wirtschaftlich ist. Gleichwohl muss es im öffentlichen Interesse sein, auch diese Teile der denkmalgeschützten Architektur des alten dörflichen Ortskerns von Niederursel nicht dem Verfall preiszugeben, in ihrem Bestand zu erhalten und letztlich auch nachhaltig einer Wohn- oder sonstigen sinnvollen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat ist deshalb an Auskünften zur gegenwärtigen Praxis des Denkmalamtes bzw. der städtischen Baubehörden insgesamt in Bezug auf die nachhaltige Sicherung der Baudenkmäler im alten Niederursel interessiert.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 01.09.2016, V 133 entstanden aus Vorlage: OF 24/8 vom 14.06.2016

Betreff: Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes Den Ortsbeirat erreichen aus der Bevölkerung Informationen, dass im denkmalgeschützten Teil von Niederursel Hauseigentümer vermehrt Bauanträge einreichen, die nicht genehmigt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um Grundstücke mit alten Hofreiten entlang der Straße Alt-Niederursel oder größere, früher landwirtschaftlich genutzte Gebäudekomplexe. In vielen Fällen erstrecken sich die Bauvoranfragen oder -anträge auf die ehemaligen Wirtschaftsgebäude der Hofanlagen, die unter Denkmalschutz stehen. Oftmals lässt sich ein denkmalgerechter Ausbau dieser früheren Scheunen, Stallungen etc. nur unter erheblichem Kostenaufwand erreichen, der für die Eigentümer dem Vernehmen nach selten wirtschaftlich ist. Gleichwohl muss es im öffentlichen Interesse sein, auch diese Teile der denkmalgeschützten Architektur des alten dörflichen Ortskerns von Niederursel nicht dem Verfall preiszugeben, in ihrem Bestand zu erhalten und letztlich auch nachhaltig einer Wohn- oder sonstigen sinnvollen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat ist deshalb an Auskünften zur gegenwärtigen Praxis des Denkmalamtes bzw. der städtischen Baubehörden insgesamt in Bezug auf die nachhaltige Sicherung der Baudenkmäler im alten Niederursel interessiert. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Welche Bauvorhaben auf Grundstücken im Bereich des alten Niederursel, die dem Denkmal- bzw. dem Ensembleschutz sowie der Erhaltungssatzung Nr. 27 unterliegen, sind in den vergangenen fünf Jahren beraten und genehmigt bzw. nicht genehmigt worden? Der Magistrat wird um genaue Darstellung unter Angabe der entsprechenden Liegenschaft gebeten, wie sie in der Denkmaltopographie der Stadt Frankfurt von 1986, hg. von Heinz Schomann u. a. oder in der Internetdatenbank des Landesamtes für Denkmalpflege ("DenkXWeb") dargestellt ist.
  2. Wenn Bauanträge, etwa zum Umbau früherer Wirtschafts- und sonstiger Nebengebäude alter Hofreiten in Wohnraum, gescheitert sind, was genau waren die Gründe und wie hat der Magistrat die Eigentümer beraten, um eine nachhaltige Sicherung des baulichen Bestands dieser teilweise sogar unter Ensembleschutz stehenden Baukörper dennoch zu erreichen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Juni 2016OFOF 24/8Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des DenkmalschutzesOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 1. September 2016Sie sind hier
    VV 133Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des Denkmalschutzes
    Anfrage
  3. 5. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1652Bauvorhaben im Bereich von Alt-Niederursel und Fragen des DenkmalschutzesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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