Auswirkungen der „Korridorstudie Mittelrhein“ auf die Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10
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Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1313 entstanden aus Vorlage: OF 786/10 vom 07.04.2015
Betreff: Auswirkungen der "Korridorstudie Mittelrhein" auf die Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob sich durch die "Korridorstudie Mittelrhein", die die zukünftige Verkehrsführung der Bahn-Güterverkehre von Rotterdam nach Genua betrifft, Auswirkungen auf den Güterverkehr auf der Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10 ergeben werden.
Begründung: Die Planungen zur künftigen Führung der Bahn-Güterverkehre unter den Alpen hindurch von Rotterdam nach Genua nehmen nun für Deutschland endgültige Gestalt an. Zur Entlastung des Rheintals sollen dabei die Züge auch eine Strecke über Hagen, Siegen und Friedberg benutzen. In diesem Zusammenhang sind auch Vermutungen aufgekommen, dass sie dann über die Main-Weser-Bahn nach Frankfurt durch den Ortsbezirk 10 geführt werden würden. Da es im Zusammenhang mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahn immer hieß, dass es zu solchen Güter-Verkehrsströmen nie kommen würde, ist große Verunsicherung eingetreten. Da für die Bevölkerung Klarheit geschaffen werden sollte, ist eine Aufklärung durch den Magistrat geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2015OFOF 786/10Auswirkungen der .Korridorstudie Mittelrhein. auf die Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 21. April 2015Sie sind hierVV 1313Auswirkungen der „Korridorstudie Mittelrhein“ auf die Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Anfrage
- 24. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1095Auswirkungen der .Korridorstudie Mittelrhein. auf die Main-Weser-Bahn im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen