Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße
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Auskunftsersuchen vom 20.04.2015, V 1309 entstanden aus Vorlage: OF 195/14 vom 04.04.2015
Betreff: Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der unbefestigte Teil der Wegeverbindung zwischen Hermannspforte und Homburger Landstraße (im Plan in schwarz eingezeichnet) zu befestigen und so herzustellen ist , dass er für Radverkehr geeignet ist.
Begründung: Zwar besteht auf der südlichen Niddaseite ein für den Radverkehr befestigter Weg, ebenso wie entlang des Harheimer Weges ein Wirtschaftsweg, der auch für Radverkehr eingerichtet ist. Für eine Fahrt in Richtung Eschersheim, etwa zur Ziehenschule oder IGS Eschersheim, wäre die oben vorgeschlagene Verbindung etwa 1,5 km kürzer. Dazu müssten nur etwa 800 Meter, derzeit unbefestigter (und bei regnerischem Wetter für Radfahrer nicht nutzbarer) Weg, mit einer anderen Oberfläche ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. April 2015OFOF 195/14Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 20. April 2015Sie sind hierVV 1309Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger LandstraßeAnfrage
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1301Befestigung einer Wegeverbindung für Radverkehr von Hermannspforte bis Homburger LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen