Zweite Tischtennisplatte am Griesheimer Mainufer
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.05.2010, V 1308 entstanden aus Vorlage: OF 1447/6 vom 26.04.2010
Betreff: Zweite Tischtennisplatte am Griesheimer Mainufer Der Ortsbeirat 6 bittet den Magistrat um Auskunft:
- Besteht die Möglichkeit, eine zweite Tischtennisplatte am Griesheimer Mainufer zu installieren, am besten irgendwo im Bereich zwischen dem großen Spielplatz und der Autobahn?
- Welche Kosten wären mit dem Aufbau einer weiteren Tischtennisplatte verbunden? Begründung: Es gibt am Griesheimer Mainufer an der Einmündung der Hafnerstraße bereits eine Tischtennisplatte, die gut angenommen wird. Wie die Kinderbeauftragte, Frau Steinig, gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirats bestätigte, wurde auch an sie schon der Wunsch nach einer zweiten Tischtennisplatte herangetragen. Diese sollte ein Stück versetzt Richtung Autobahn untergebracht werden, um damit noch attraktiver für die Kinder zu sein, die mehr in dieser Richtung wohnen. Wenn seitens der Fachämter ein geeigneter Platz genannt werden kann, würde sich eine Kostenübernahme aus dem Budget des Ortsbeirates anbieten. Dies soll durch diese Anfrage vorbereitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. April 2010OFOF 1447/6Zweite Tischtennisplatte am Griesheimer MainuferOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Mai 2010Sie sind hierVV 1308Zweite Tischtennisplatte am Griesheimer MainuferAnfrage
- 14. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 961Zweite Tischtennisplatte am Griesheimer MainuferStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen