Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee
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Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1282 entstanden aus Vorlage: OF 357/7 vom 27.04.2019
Betreff: Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Ziegeleiallee Die Radfahrampeln auf den Mittelinseln sind für Linksabbieger aufgrund der fehlenden Genehmigung für einen Feldversuch verhüllt. Radfahrende, die zum indirekten Linksabbiegen in die Wartetaschen gefahren sind, können nicht erkennen, wann sie die Fahrt ungefährdet fortsetzen können. Eine Nachfrage im Radfahrbüro hat ergeben, "dass seitens des Straßenverkehrsamtes ein Schreiben an das hessische Ministerium verschickt werden wird um sich diese Lösung genehmigen zu lassen". Aufgrund der nicht zufriedenstellenden Situation wird der Magistrat gebeten, darzulegen, 1. ob dieses Schreiben bereits verschickt wurde und 2. welche Anstrengungen unternommen werden, die nicht zufriedenstellende Situation zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. April 2019OFOF 357/7Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, ZiegeleialleeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2019Sie sind hierVV 1282Feldversuch an der Ampelschaltung an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, ZiegeleialleeAnfrage
- 9. September 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1767Feldversuch an der Ampelanlage an der Kreuzung Heerstraße, Ludwig-Landmann-Straße, ZiegeleialleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen