Kurzzeittourismus in Höchst fördern
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.04.2010, V 1277 entstanden aus Vorlage: OF 1426/6 vom 15.03.2010
Betreff: Kurzzeittourismus in Höchst fördern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob so bald wie möglich drei Stellplätze in Höchst, z. B. am Mainufer unter der Leunabrücke, ausschließlich für Wohnmobile eingerichtet werden können. Die Parkdauer ist auf maximal drei Tage zu beschränken.
Begründung: Die Einrichtung von Kurzeitparkplätzen ausschließlich für Wohnmobile wird bereits von einigen Städten (z.B. Lohr am Main, Karlsruhe und Neef an der Mosel) erfolgreich angeboten. Die Einrichtung und Bewerbung solcher Plätze könnte Kurzzeittouristen zu jeder Jahreszeit und zu vielen Anlässen nach Höchst bringen. Zahlreiche Wohnmobilbesitzer nehmen solche Angebote gerne für einen Kurzzeiturlaub in Anspruch. Der Standort unter der Leunabrücke wäre in vielerlei Hinsicht ideal: Parkplätze unter Brücken werden von Wohnmobilreisenden gerne genutzt, da sie bei Regen im Trockenen stehen, die geparkten Wohnmobile würden weder das Landschaftsbild noch flanierende Spaziergänger stören. Die Nutzer der Parkplätze in solch zentraler Lage können alle interessanten Örtlichkeiten und Einkaufsmöglichkeiten in Höchst fußläufig erreichen. Eine Ausstattung der Wohnmobilparkplätze mit Wasser und Strom ist nicht notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. März 2010OFOF 1426/6Kurzzeittourismus in Höchst fördernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. April 2010Sie sind hierVV 1277Kurzzeittourismus in Höchst fördernAnfrage
- 23. Juni 2010Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 895Kurzzeittourismus in Höchst fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen