Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule (II)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 20.02.2015, V 1272 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 02.02.2015
Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule (II) Vorgang: ST 826/12 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit der Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule gerechnet werden kann.
Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 826, teilt dieser mit, dass der "Anregung [...] entsprochen [wird]". Bis heute ist die Anregung nicht umgesetzt worden. Seitens der Bevölkerung wird gefragt, wann damit zu rechnen sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012STST 826Einrichtung von Behindertenparkplätzen vor der GruneliusschuleStellungnahme
- 2. Februar 2015OFOF 1026/5Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
- 20. Februar 2015Sie sind hierVV 1272Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule (II)Anfrage
- 15. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 159 WochenSTST 846Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Gruneliusschule (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen