Baum- und Pflanzenbestand auf dem Gelände Mörfelder Landstraße 130
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Auskunftsersuchen vom 10.05.2019, V 1265 entstanden aus Vorlage: OF 1266/5 vom 22.04.2019
Betreff: Baum- und Pflanzenbestand auf dem Gelände Mörfelder Landstraße 130 Vorgang: M 14/19 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wie sich der Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Gelände Mörfelder Landstraße 130, Gemarkung Frankfurt, Bezirk 32, Flur 548, Flurstück 8/14, in der Größe von 2.410 qm auf den derzeitigen Baum- und Pflanzenbestand auswirkt. Insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen wird gebeten:
- Ist bei einer Bebauung des Geländes die Beseitigung des Baum- und Pflanzenbestandes geplant?
- Wenn ja, wie und wo werden hierfür zusätzliche standortnahe Ausweichflächen begrünt? Begründung: Im Magistratsvortrag vom 25.01.2019, M 14, wurde dem Abschluss von Erbbaurechtsverträgen, u. a. auch für das Gelände der Mörfelder Landstraße 130, zugestimmt. Auf diesem Gelände befindet sich derzeit noch ein Gewerbebetrieb. Dahinter erstrecken sich bis zur Bebauung der Tiroler Straße und entlang der Bahnstrecke Grünflächen mit Naherholungscharakter für die dortige Wohnbevölkerung, welche unbedingt erhalten bleiben sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2019OFOF 1266/5Baum- und Pflanzenbestand auf dem Gelände Mörfelder Landstraße 130Ortsbeiratsantrag · SPD
- 10. Mai 2019Sie sind hierVV 1265Baum- und Pflanzenbestand auf dem Gelände Mörfelder Landstraße 130Anfrage
- 12. August 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1503Baum- und Pflanzenbestand auf dem Gelände Mörfelder Landstraße 130Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen