Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße hier: Obelisk und Bepflanzung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 12.03.2010, V 1260 entstanden aus Vorlage: OF 1007/5 vom 19.02.2010
Betreff: Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße hier: Obelisk und Bepflanzung Vorgang: OM 3514/09 OBR 5; ST 1622/09 Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für 1. die Sanierung des Obelisken und 2. eine Überarbeitung der vorhandenen Bepflanzung auf dem Alten Friedhof in der Mathildenstraße in Oberrad zu ermitteln und dem Ortsbeirat 5 mitzuteilen.
Begründung: Im Laufe der Zeit ist das alte Denkmal aus dem Jahre 1872 verwittert und nicht mehr schön anzusehen. Zudem ist ein sicherer Stand des Denkmals - aus Sicht des Ortsbeirates - nicht mehr gewährleistet. Die Bepflanzung lässt ebenso zu wünschen übrig. Da der Magistrat in der ST 1622/09 mitteilt, dass für die Sanierung des Obelisken und für eine Überarbeitung der vorhandenen Bepflanzung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, erbittet der Ortsbeirat eine Kostenaufstellung, um sich über das Ausmaß der zu erwartenden Kosten selbst ein Bild machen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2010OFOF 1007/5Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße hier: Obelisk und BepflanzungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. März 2010Sie sind hierVV 1260Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße hier: Obelisk und BepflanzungAnfrage
- 7. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 631Alter Friedhof Oberrad in der Mathildenstraße hier: Obelisk und BepflanzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen