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Straßenbauprogramm für Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 06.02.2015, V 1245 entstanden aus Vorlage: OF 258/15 vom 20.01.2015

Betreff: Straßenbauprogramm für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, welche Straßen, Bürgersteige, Wege und Plätze im Rahmen des Straßenbauprogramms und der vorhandenen Haushaltsmittel in den nächsten Jahren bis 2017 in Nieder-Eschbach hinsichtlich erforderlicher Unterhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen zum Um- oder Ausbau entsprechend der Priorität mit geschätzten Kosten vorgesehen sind.

Begründung: Anhand des Maßnahmenkatalogs kann der Ortsbeirat 15 erkennen, welche baulichen Maßnahmen kurz- bis mittelfristig in Nieder-Eschbach anstehen können. Der Ortsbeirat 15 sieht gerade bei der Straßenunterhaltung einen großen Nachholbedarf. Anhand der zur Verfügung stehenden knappen Mittel in der Straßenunterhaltung bedarf es daher konzeptionell einer Prioritätenliste. Der Ortsbeirat 15 will im Hinblick auf einen möglichst sinnvollen Einsatz der Mittel daher von den Planungen Kenntnis erhalten, um gegebenenfalls Anstöße für Änderungen in der Priorität zu geben, eventuell auch um Änderungen in der Gestaltung herbeizuführen, beziehungsweise um weitere notwendige Maßnahmen mit in die Liste aufnehmen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. Januar 2015OFOF 258/15Straßenbauprogramm für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. Februar 2015Sie sind hier
    VV 1245Straßenbauprogramm für Nieder-Eschbach
    Anfrage
  3. 19. Juni 2015Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 915Straßenbauprogramm für Nieder-EschbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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