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Glasfaserausbau im Frankfurter Süden

Vorlagentyp: V
9 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Gründe für die Nichtverlegung von Glasfaserleitungen bei aktuellen Straßenöffnungen im Frankfurter Süden zu erläutern. Dies ist wichtig, da Anwohner berichten, dass die Möglichkeit zur kostengünstigen Verlegung nicht genutzt wird, obwohl Straßen bereits aufgerissen sind.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, weshalb bei den derzeitigen Straßenöffnungen im Frankfurter Süden zur Erneuerung von Strom- und Wasserleitungen nicht auch Glasfaserleitungen verlegt werden.

Begründung

Bürgerinnen und Bürger berichten, dass obwohl derzeit viele Straßen zur Erneuerung von Strom- und Wasserleitungen aufgegraben werden, die Chance zur kostengünstigen Verlegung von Glasfaserleitungen nicht genutzt wird. So haben Anwohnende im Wilhelm-Beer-Weg und im Anton-Burger-Weg berichtet, dass die Bauarbeiter vor Ort erzählt haben, dass trotz Anfrage bei den zuständigen Stellen eine Verlegung von Glasfaser nicht vorgesehen sei. Auch auf der Internetpräsenz der Deutschen Telekom werden die aktuellen Ausbaugebiete für den Glasfaserausbau gezeigt. Hier ist zu sehen, dass derzeit nahezu kein weiterer Glasfaserausbau im Frankfurter Süden vorgesehen ist, obwohl weite Teile Sachsenhausens, darunter die Heimat- und Kesselsiedlung, die Wohngebiete am Mühlberg und Sachsenhäuser Berg, sowie Oberrads bisher über keinen Glasfaseranschluss verfügen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Juni 2025Sie sind hier
    VV 1231Glasfaserausbau im Frankfurter Süden
    Anfrage
  2. 1. September 2025Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 1425Glasfaserausbau im Frankfurter SüdenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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