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Stromversorgung im Frankfurter Westen

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 09.03.2010, V 1229 entstanden aus Vorlage: OF 1389/6 vom 15.02.2010

Betreff: Stromversorgung im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Stromversorgung im Frankfurter Westen zu beantworten:

  1. Wie oft ist im Jahr 2009 die Versorgung in den westlichen Stadtteilen ganz oder teilweise ausgefallen?
  2. Wie viele Personen werden für Entstörung von Netzausfällen vorgehalten?
  3. Wo sind diese stationiert?
  4. Bei der Notwendigkeit von Spezialgerät für die Entstörung (z.B. Hubsteiger oder ähnliches) - wo sind diese Geräte stationiert und wie lange dauert es, bis die Geräte an der Störstelle sind?
  5. Auf welchem technischen Stand befindet sich das Versorgungsnetz? Begründung: Im letzten Jahr kam es z. B. in Sossenheim mehrfach zu teilweisem Netzausfall bzw. Ausfall von einzelnen Phasen und es dauerte mehre Stunden, bis die Ausfälle behoben waren. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich das Stromnetz auf dem Stand des
  6. Jahrhunderts befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Februar 2010OFOF 1389/6Stromversorgung im Frankfurter WestenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 9. März 2010Sie sind hier
    VV 1229Stromversorgung im Frankfurter Westen
    Anfrage
  3. 28. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 761Stromversorgung im Frankfurter WestenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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