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Pilotprojekt „sozialpädagogische Betreuung an Gymnasien“ an der Bettinaschule

Vorlagentyp: V
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 25.03.2019, V 1219 entstanden aus Vorlage: OF 759/2 vom 08.02.2019

Betreff: Pilotprojekt "sozialpädagogische Betreuung an Gymnasien" an der Bettinaschule Der Magistrat wird gebeten, 1. über die Ergebnisse der Evaluation des an der Bettinaschule eingerichteten Pilotprojekts einer sozialpädagogischen Betreuung auch an Gymnasien nach Vorliegen zu berichten; 2. mitzuteilen, ob das Pilotprojekt an der Bettinaschule fortgeführt wird und 3. mitzuteilen, ob eine Ausweitung des Projekts auch an andere Gymnasien und Gymnasiale Oberstufen denkbar ist.

Begründung: Informationsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Februar 2019OFOF 759/2Pilotprojekt „sozialpädagogische Betreuung an Gymnasien“ an der BettinaschuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. März 2019Sie sind hier
    VV 1219Pilotprojekt „sozialpädagogische Betreuung an Gymnasien“ an der Bettinaschule
    Anfrage
  3. 23. August 2019Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1621Pilotprojekt "sozialpädagogische Betreuung an Gymnasien" an der BettinaschuleStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 33 · 19.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 33

Mitdiskutieren

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