Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle „Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)“
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 11.12.2014, V 1213 entstanden aus Vorlage: OF 701/3 vom 30.10.2014
Betreff: Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" Die Magistrat wird gebeten zu berichten, wann mit einer benutzungsbereiten Fertigstellung des seit langer Zeit im Bau befindlichen Aufzuges zur U-Bahn Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)" an der Ecke Adickesallee gegenüber des Polizeipräsidiums und des diagonal gegenüberliegenden und ebenfalls im Bau befindlichen Aufzuges Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee zu rechnen ist und aus welchen Gründen sich die Fertigstellung verzögert.
Begründung: Die genannten Baustellen bestehen seit ungewöhnlich langer Zeit. Überwiegend sind keine Aktivitäten auf den Baustellen von außen erkennbar. Die alsbaldige Fertigstellung der Aufzüge ist für eine barrierefreie Nutzung der betroffenen U-Bahn-Haltestelle "Eschersheim Landstraße (Polizeipräsidium)" notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2014OFOF 701/3Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle .Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium).Ortsbeiratsantrag · CDU
- 11. Dezember 2014Sie sind hierVV 1213Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle „Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)“Anfrage
- 7. April 2015Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 548Aufzüge zur U-Bahn-Haltestelle "Eschersheimer Landstraße (Polizeipräsidium)"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen