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Stand der Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord

Vorlagentyp: V
231 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
Vorlage
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 22.03.2019, V 1208 entstanden aus Vorlage: OF 1193/5 vom 06.03.2019

Betreff: Stand der Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord Vorgang: V 1373/10 OBR 5; ST 1299/10; V 541/12 OBR 5; ST 165/13; V 1105/14 OBR 5; ST 83/15; EA 29/18 OBR 5; ST 1222/18 Der Magistrat wird um Auskunft geben, welche Maßnahmen er ergreift, um ein Jugendhaus in Sachsenhausen-Nord, welches auch in den Abendstunden geöffnet ist, zeitnah zu errichten.

Begründung: Der Kinder- und Jugendklub am Adlhochplatz musste im Rahmen der dortigen Umbauarbeiten sein angestammtes Quartier im Jahr 2008 leider verlassen. Seit dem 01.11.2008 ist der Jugendclub Sachsenhausen im Hinterhaus der Schneckenhofstraße 13H untergebracht. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung ist der Betrieb der Einrichtung nur bis 17:00 Uhr möglich. Daher hat der Magistrat schon 2010 (Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2010, ST 1299) die Umsiedlung des Jugendklubs ins Auge gefasst. Im Jahr 2013 hat der Magistrat dann zugesagt, dass der Jugendclub Sachsenhausen im Rahmen der Sanierung der Kinderkrippe und des städtischen Eigenbetriebs 48 in die Liegenschaft Neuer Wall 2b integriert werden sollte (Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 165). Dies konnte aufgrund der Kostenentwicklung nicht realisiert werden. Stattdessen sollte der Jugendklub nun im Gebäude des ehemaligen Sozialrathauses Sachsenhausen, Neuer Wall 2, untergebracht werden. Dieser Standort wurde mangels Haushaltsmitteln verworfen (Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 83). Im Jahr 2017 hat der Magistrat dann bekundet, dass er derzeit keine Ideen zur Unterbringung des Jugendhauses hat und im Jahr 2018 zudem, dass auch nicht ausreichend Mittel vorhanden sind (Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2018, ST 1222). Der Ortsbeirat hält diese seit über zehn Jahren anhaltende Situation für inakzeptabel. Ausgehend von den seit Jahren anhaltenden Beschwerden von Anwohnern des Adlhochplatzes und des Diesterwegplatzes, nach denen sich gerade bei sommerlichen Temperaturen Jugendliche und junge Erwachsene dort treffen und es zu Lärmbelästigungen und zu einer Vermüllung dieser beiden Plätze kommt, müssen die Anstrengungen für ein solches Angebot deutlich intensiviert werden. Auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Ein Jugendklub würde den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sachsenhausen-Nord einen Raum bieten, in dem sie sich unter sozialpädagogischer Betreuung aufhalten könnten. Eine solche Einrichtung würde neben der zusätzlichen Betreuung am Adlhochplatz und am Brückenspielplatz auch dort die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Januar 2015STST 83Jugendclub SachsenhausenStellungnahme
  2. 13. Januar 2017STST 153Jugendklub für Sachsenhausen-NordStellungnahme
  3. 30. Dezember 2017OFOF 683/5Haushalt 2018 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Jugendhaus für Sachsenhausen-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
  4. 19. Januar 2018EAEA 29Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Jugendhaus für Sachsenhausen-NordEtatanregung
  5. 9. Juli 2018STST 1222Jugendhaus für Sachenhausen-NordStellungnahme
  6. 22. März 2019Sie sind hier
    VV 1208Stand der Errichtung eines Jugendhaues in Sachsenhausen-Nord
    Anfrage
  7. 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 231 WochenSTST 1149Stand der Errichtung eines Jugendhauses in Sachsenhausen-NordStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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