Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk 9
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 04.12.2014, V 1206 entstanden aus Vorlage: OF 859/9 vom 15.11.2014
Betreff: Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. an welchen Standorten Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk 9 installiert werden könnten; 2. welche Stromversorger dafür gewonnen werden könnten; 3. in welcher Form der Magistrat bei der Förderung von Elektromobilität im Ortsbezirk 9 unterstützend tätig werden könnte.
Begründung: Die Elektromobilität wird in Zukunft als emissionsarme Mobilitätsform eine wesentliche Rolle spielen. Der Ortsbezirk 9, mit seinen Stadtteilen Eschersheim, Ginnheim und Dornbusch, bietet durch seine Mittellage zwischen Außenbezirken unserer Stadt und der Innenstadt angemessene Standortvoraussetzungen, die von einer günstigen Sozialstruktur ergänzt wird. Neben der Reduktion verkehrsbedingter Emissionen könnte unter anderem die Parkplatzproblematik gelindert werden (Carsharingmodelle, kompakte Elektrofahrzeuge und anderes mehr). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2014OFOF 859/9Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · FDP
- 4. Dezember 2014Sie sind hierVV 1206Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk 9Anfrage
- 30. März 2015Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 531Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für Elektroautos und Elektrofahrräder im Ortsbezirk.9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen