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Wann werden die Betonsperren entfernt?

Vorlagentyp: V
165 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1203 entstanden aus Vorlage: OF 891/1 vom 28.02.2019

Betreff: Wann werden die Betonsperren entfernt? Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wann die Betonsperren an der Alten Oper, der Hauptwache und der Freßgass' entfernt oder durch Sperranlagen ersetzt werden, die stadtgestalterischen Anforderungen genügen.

Begründung: Nach dem Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt wurden in Frankfurt Betonsperren an der Alten Oper, der Hauptwache und der Freßgass' aufgestellt. Diese sind nicht nur unästhetisch, sondern vermitteln auch den Eindruck einer Festung. Das Aufstellen dieser hässlichen Klötze wurde damals damit begründet, dass schnell entsprechende Sicherheitsmaßnahmen erfolgen müssten. Das ist schon über ein Jahr her und das Stadtbild wird immer noch verschandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2019OFOF 891/1Wann werden die Betonsperren entfernt?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. März 2019Sie sind hier
    VV 1203Wann werden die Betonsperren entfernt?
    Anfrage
  3. 14. Juni 2019STST 1150Wann werden die Betonsperren entfernt?Stellungnahme
  4. 23. Januar 2022OFOF 313/1Was geschieht mit den Betonsperren?Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 8. Februar 2022VV 318Was geschieht mit den Betonsperren?Anfrage
  6. 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 995Was geschieht mit den Betonsperren?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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