Klimatische Auswirkungen zukünftiger Baugebiete
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Auskunftsersuchen vom 02.12.2014, V 1201 entstanden aus Vorlage: OF 723/10 vom 16.11.2014
Betreff: Klimatische Auswirkungen zukünftiger Baugebiete Der Magistrat wird gebeten, zu den klimatischen Auswirkungen zukünftiger Baugebiete im Frankfurter Norden folgende Fragen zu beantworten:
- Liegen Erkenntnisse vor, inwieweit sich die Klimasituation durch die Riedbergbebauung und die Häuser am Schwarzen Platz in Berkersheim für den Norden Frankfurts und der Innenstadt geändert hat? Von besonderem Interesse sind hierbei:
- a)Aus welchen Himmelsrichtungen kommen nach der Fertigstellung der Neubaugebiete die Luftströmungen?
- b)In welche Richtungen werden nun die einzelnen Luftströmungen ziehen?
- c)Hat sich die Intensität der Luftströmungen geändert?
- d)Wurden die Regenmengen verändert, sodass diese Einfluss auf die verbliebenen landwirtschaftlichen Anbaugebiete im Frankfurter Norden hatten?
- e)Veränderte sich die Bodenqualität für die Landwirtschaft aufgrund der ggf. vorhandenen Verlagerungen relevante Klimafaktoren?
- f)Sind Gebäudeschäden durch höhere Windstärken aufgetreten?
- Werden die neuen Gutachten über geänderte Luftströmungswege in Zusammenhang mit den geplanten Neubauten für jedes einzelne Neubaugebiet separat oder alle potenziellen Neubaugebiete in einen Zusammenhang erstellt? Begründung: Bodenbeschaffenheit und Luftzufuhr sind aus klimatischen Gründen miteinander verbunden. Die Frischluftzufuhr erfolgt auf breiter Front, besonders aus dem Taunus und der Wetterau. Vor dem Neubau der Häuser wurden auf dem Schwarzen Platz in Berkersheim Bodennebel beobachtet, die Richtung Preungesheim gezogen sind. Mit der Bodenversiegelung und Gebäudeneubauten vom Riedberg änderten sich die Luftströmungen. Es ist zu befürchten, dass weitere Neubaugebiete einen erheblichen Einfluss auf die verbliebene Bodenqualität, Regenwassereinträge und die Luftzufuhr so beeinträchtigen, sodass negative ökologische und klimatische Folgen, beispielsweise eine Erhöhung der Durchschnittstemperatur um mehrere Grad im Sommer in der jetzt schon überhitzten Innenstadt zu befürchten sind. Daher darf nicht jedes Neubaugebiet einzeln auf Klimaeinflüsse, Bodenveränderungen und Regenwassereinträge geprüft werden, sondern nur alle im Planungsprozess befindlichen Neubaugebiete im gesamten Planungszusammenhang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2014OFOF 723/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Klimatische Auswirkungen zukünftiger BaugebieteOrtsbeiratsantrag
- 2. Dezember 2014Sie sind hierVV 1201Klimatische Auswirkungen zukünftiger BaugebieteAnfrage
- 2. März 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 315eungesheimTitel/Betreff: Klimatische Auswirkungen zukünftiger BaugebieteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen