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Bildungscampus Gallus: Auslagerungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 19.03.2019, V 1200 entstanden aus Vorlage: OF 871/1 vom 26.02.2019

Betreff: Bildungscampus Gallus: Auslagerungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche temporären Auslagerungsmöglichkeiten bestehen im Gallus für
    • a)das Kinderhaus?;
    • b)das Kinderzentrum?;
    • c)den Eltern-Kind-Treff?;
    • d)das Jugendhaus?
  2. Wie schätzt der Magistrat die künftigen Bedarfe (Flächen, Ausstattung, Räumlichkeiten) der einzelnen Institutionen auf dem Gelände ein? Begründung: Der Magistrat hat der Paul-Hindemith-Schule mittlerweile eine Sechszügigkeit aufgezwungen, obwohl dies von der Schule, den übrigen Vertretern von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie dem Ortsbeirat abgelehnt wird. Allgemein werden beengte Verhältnisse durch viel zu hohe Schülerzahlen mit Problemen wie vor rund 25 Jahren befürchtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Februar 2019OFOF 871/1Bildungscampus Gallus: Auslagerungen von Kinder- und JugendeinrichtungenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. März 2019Sie sind hier
    VV 1200Bildungscampus Gallus: Auslagerungen von Kinder- und Jugendeinrichtungen
    Anfrage
  3. 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1731Bildungscampus Gallus: Auslagerung von Kinder- und JugendeinrichtungenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 33 · 20.08.2019
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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