Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, Informationen zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder Weg bereitzustellen. Dies umfasst die Erhebung von Verkehrsdaten und die Einschätzung der erwarteten Veränderungen des Kfz-Verkehrs. Ziel ist es, die Auswirkungen der Umgestaltung transparent zu kommunizieren und auf Bedenken der Anwohner einzugehen.
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1. ob bereits Verkehrsdaten für den Oeder Weg und die angrenzenden Wohngebiete zwischen Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße vorliegen, welche als Status quo-Daten dienen können, um sie nach der Umgestaltung mit den neuen Verkehrsdaten abgleichen zu können; 2. falls diese Daten noch nicht vorliegen: ob und wann der Magistrat diese Verkehrsdaten erheben wird; 3. welche Parameter der Magistrat in die Untersuchung einbeziehen wird; 4. welche Veränderungen dieser Parameter er im Zuge der Umgestaltung erwartet, und wie er die erwarteten Veränderungen bewertet.
Kontext
In der Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1153, sichert der Magistrat dem Ortsbeirat 3 zu, die zunächst provisorischen Umgestaltungsmaßnahmen des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße mit Verkehrsuntersuchungen zu begleiten. Die Verkehrsuntersuchungen sollen dem Zweck dienen, mögliche Verlagerungen des Kfz-Verkehrs zu erkennen, sodass das Umsetzungskonzept gegebenenfalls korrigiert werden könne.
Begründung
Die Umgestaltungsmaßnahmen entlang des Oeder Wegs geschehen zunächst provisorisch, um auf Veränderungen und Verlagerungen des Kfz-Verkehrs reagieren zu können. Erwartbare Veränderungen des Kfz-Verkehrs können ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sein - beispielsweise im Holzhausenviertel, insbesondere in der Holzhausenstraße, die im Norden zur Hauptzufahrtsstraße in den Oeder Weg werden wird, aber auch auf der Eckenheimer Landstraße, auf die der von Norden kommende Verkehr umgeleitet wird - sowie eine Zunahme des Parksuchverkehrs. Um den hiervon Betroffenen die Sorge vor den Veränderungen zu nehmen und möglichst viele von den positiven Seiten der angestrebten Umgestaltung zu überzeugen, ist eine offene Kommunikation darüber, welche Auswirkungen die Umgestaltung mit sich bringen wird, ebenso wichtig, wie eine Festlegung, welche Nebeneffekte seitens der Stadt unerwünscht wären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2020OFOF 937/3Oeder Weg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Januar 2021OFOF 1021/3Oeder Weg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2021OMOM 7205Oeder Weg als fahrradfreundliche NebenstraßeDirektanregung
- 25. Mai 2021STST 1153Oeder Weg als fahrradfreundliche NebenstraßeStellungnahme
- 24. Juni 2021OFOF 61/3Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder WegOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 8. Juli 2021Sie sind hierVV 119Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder WegAnfrage
- 18. Oktober 2021OFOF 175/2Umgestaltung des Grüneburgwegs zur fahrradfreundlichen NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 18. Oktober 2021OFOF 174/2Grüneburgweg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. November 2021OFOF 215/2Grüneburgweg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 15. November 2021OFOF 216/2Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und UmsetzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 29. November 2021STST 2120Nachfrage zur Datengrundlage der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Oeder WegStellungnahme
- 1. Dezember 2021OMOM 1265Grüneburgweg als fahrradfreundliche NebenstraßeDirektanregung
- 25. März 2022Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 794Grüneburgweg als fahrradfreundliche NebenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen