Ergänzungsantrag zur M 240
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Auskunftsersuchen vom 21.02.2019, V 1191 entstanden aus Vorlage: OF 622/3 vom 31.01.2019
Betreff: Ergänzungsantrag zur M 240 Vorgang: B 378/18; M 240/18 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur Vorlage M 240 zu beantworten:
a) Wie viele Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten unter dem Stichwort "Vorsätzliche Vermüllung und Verschmutzung im öffentlichen Raum" wurden im letzten Jahr zur Anzeige gebracht und mit Verwarnungsgeldern belegt?
b) Gibt es Überlegungen, das erfolgreiche Parkwächter-Konzept (s. Bericht B 378) auszuweiten?
c) Gibt es Kontakt zu anderen Kommunen, um hier eventuell bestehende erfolgreiche Konzepte, die der beschriebenen ständig steigenden Belastungen der Grünflächen entgegenwirken, übernehmen zu können?
d) Gibt es im Ortsbezirk 3 - Nordend bestimmte Flächen, an denen die Schäden und entstehenden Kosten durch Vandalismus und Wildes Grillen auch im Gegensatz zur Gesamtstadt besonders eklatant sind?
Begründung: Der Vortrag zeigt drastisch die steigenden finanziellen und ökologischen Belastungen durch den ständig steigenden Nutzungsdruck auf. Leider fehlen Ideen und ein Konzept, dem nachhaltig begegnen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2018BB 378Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöhen - Vermüllung stoppenMagistratsbericht
- 21. Dezember 2018MM 240Wachsende Stadt und Klimafolgen - Steigende Anforderungen und finanzielle Auswirkungen im Bereich der Unterhaltung und Pflege von Grünanlagen sowie zunehmender Nutzungsdruck im öffentlichen RaumMagistratsvortrag
- 31. Januar 2019OFOF 622/3Ergänzungsantrag zur M 240Ortsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2019Sie sind hierVV 1191Ergänzungsantrag zur M 240Anfrage
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1022Ergänzungsantrag zur M 240Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen