Hinter- und Innenhöfe im Bahnhofsviertel
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Bahnhofsviertel hat eine große Anzahl an wunderschönen Hinter- und Innenhöfen, die nicht genutzt werden. Einige dieser Höfe gehören auch zum öffentlichen Raum, werden jedoch meistens für die Öffentlichkeit abgesperrt. Die Nutzung und Belebung dieser Höfe z. B. durch Gastronomie oder öffentliche Treffpunkte wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste des Bahnhofsviertels. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1142 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 61 0
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 19.02.2019, V 1182
entstanden aus Vorlage: OF 833/1 vom 28.01.2019
Betreff: Hinter- und Innenhöfe im Bahnhofsviertel
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten:
- Wie viele Hinter- und Innenhöfe im Bahnhofsviertel gibt es, die zum öffentlichen Raum gehören oder sonst aus Rechtsgründen der Öffentlichkeit zugänglich sein sollten?
- Wie viele dieser Hinter- und Innenhöfe stehen tatsächlich der Öffentlichkeit zur Nutzung offen?
- Gab es in den letzten fünf Jahren Anfragen an den Magistrat, diese Höfe umzuwidmen, z. B. für Gastgewerbe, Kunstausstellungen, "Urban Gardening", etc.?
- Falls die Frage unter Ziffer 3. mit ja beantwortet wird, wurden die Genehmigungen, soweit erforderlich, für diese Umwidmungen erteilt?
- Plant der Magistrat ein Konzept für die Hinter- und Innenhöfe des Bahnhofsviertels zu erstellen, das die Nutzung dieser wertvollen Flächen als öffentlichen Raum vorsieht und so das Bahnhofsviertel lebendiger macht?
Begründung:
Das Bahnhofsviertel hat eine große Anzahl an wunderschönen Hinter- und Innenhöfen, die nicht genutzt werden. Einige dieser Höfe gehören auch zum öffentlichen Raum, werden jedoch meistens für die Öffentlichkeit abgesperrt. Die Nutzung und Belebung dieser Höfe z. B. durch Gastronomie oder öffentliche Treffpunkte wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste des Bahnhofsviertels.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Januar 2019OFOF 833/1Hinter- und Innenhöfe im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2019Sie sind hierVV 1182Hinter- und Innenhöfe im BahnhofsviertelAnfrage
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1142Hinter- und Innenhöfe im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen