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Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?

Vorlagentyp: V
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1163 entstanden aus Vorlage: OF 754/2 vom 01.02.2019

Betreff: Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung? Vorgang: M 222/18 Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, auf welche Kostenpunkte sowie Planungsvorgänge aus der Vorlage M 222 diese Kostensteigerung in welchem Maße zurückzuführen ist.

Begründung: Die Vorlage M 222 gibt lediglich eine Aufschlüsselung der zusätzlichen Mittel und mithin keine nachvollziehbaren, hinreichenden Erklärungen für die Kostensteigerungen pro Haltestelle. In der Vorlage gibt der Magistrat weiter zur Kenntnis, dass für die gesamte Maßnahmen 3.920.000 Euro beantragt und bewilligt wurden, von denen nach dem bisher erfolgten Umbau von 31 Bushaltestellen noch 1.737.000 Euro zur Verfügung stünden. Daraus lassen sich Kosten pro Haltestelle von etwa 70.000 Euro ableiten. Weiter gibt der Magistrat zur Kenntnis, dass für den Umbau der verbleibenden 15 Haltestellen weitere 2.691.000 Euro zusätzlich zu den noch zur Verfügung stehenden Mitteln benötigt würden, also insgesamt 4.428.000 Euro. Hieraus lassen sich Kosten von 295.000 Euro pro Haltestelle ableiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2018MM 222Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
  2. 1. Februar 2019OFOF 754/2Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. Februar 2019Sie sind hier
    VV 1163Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?
    Anfrage
  4. 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1016Bushaltestellen zum Preis einer Eigentumswohnung?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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