Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?

Vorlagentyp: V
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

In dem Auskunftsersuchen wird der Magistrat gebeten, die Kapazitäten der Grundschulen in Bockenheim für das Schuljahr 2025/2026 zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Schüler einen Platz haben. Es besteht dringender Informationsbedarf, da Unsicherheiten bezüglich der Nutzung der Schloßstraße 29 und der Gegebenheiten an der Georg-Büchner-Schule bestehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Fragen an den Magistrat

1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/2026 zu rechnen ist; 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schloßstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/2026 aufnehmen können wird; 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten aufweisen kann, um alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner-Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel aufnehmen zu können; 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird; 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann.

Begründung

Es besteht dringender Informationsbedarf. Aus den letzten Stellungnahmen (ST 349, ST 343, ST 2423) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers, zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg-Büchner-Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna-Tesch-Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2025OFOF 1335/5Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen „T-Modell“Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  2. 21. Februar 2025Sie sind hier
    VV 1138Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs „T“
    Anfrage
  3. 23. Juni 2025STST 982Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs "T"Stellungnahme
  4. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 629Auskunftsersuchen zum aktuellen Stand der Straßenbahnwagen des Typs „T"Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 1 · 08.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen