Zeilsheim: Seniorengerechtes Wohnen fördern
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1126 entstanden aus Vorlage: OF 1130/6 vom 22.09.2014
Betreff: Zeilsheim: Seniorengerechtes Wohnen fördern Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie viele Wohnungen im Bestand der ABG Frankfurt Holding im Stadtteil Zeilsheim in den vergangenen Jahren seniorengerecht saniert wurden und wie viele in Summe vorhanden sind; - wie viele Wohnungen mit welchen Maßnahmen in den kommenden 24 Monaten so saniert werden sollen, dass diese als seniorengerecht gelten können; - welche Möglic hkeiten/Fördermittel bestehen, den Anteil an seniorengerechten Wohnungen im Stadtteil zu steigern, damit der größer werdende Bedarf gedeckt werden kann. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über Daten der anderen Wohnungsbaugesellschaften im Stadtteil zu berichten, sofern sie ihm zur Verfügung stehen oder er sie anfordern kann.
Begründung: Der demografische Wandel zeigt, dass viele Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil älter werden und in ihren Wohnungen länger wohnen bleiben, als dies in den vergangenen Jahrzehnten der Fall war. Durch die schwindende Mobilität wird der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen zunehmen. In Zeilsheim hat die einzige Altenwohnanlage eine erhöhte Nachfrage, die nicht erfüllt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2014OFOF 1130/6Zeilsheim: Seniorengerechtes Wohnen fördernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Oktober 2014Sie sind hierVV 1126Zeilsheim: Seniorengerechtes Wohnen fördernAnfrage
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 129Zeilsheim : Seniorengerechtes Wohnen fördernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen