Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 13.09.2011, V 110 entstanden aus Vorlage: OF 126/6 vom 26.08.2011
Betreff: Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und Wartburgstraße Vorgang: V 419/07 OBR 6; ST 1803/07; ST 203/08 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie durch geeignete Maßnahmen, z.B. ein weiteres Drängelgitter, motorisierten Zweiradfahrern nach dem Zugang zum ALDI-Parkplatz das Passieren des Fußweges zwischen Wartburgstraße und Schmalkaldener Straße unmöglich gemacht werden kann.
Begründung: Bereits 2007 wurde auf Anregung des Ortsbeirats 6 an der Schmalkaldener Straße ein Drängelgitter angebracht. Leider hat sich gezeigt, dass motorisierte Zweiradfahrer über den ALDI-Parkplatz das Drängelgitter umfahren und weiterhin diesen Schleichweg nutzen. Anwohner haben sich nochmal an den Ortsbeirat 6 gewandt mit der Bitte, hier für Abhilfe zu sorgen. Sie sorgen sich um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Kinder, und beschweren sich darüber hinaus über die Lärmbelästigung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2011OFOF 126/6Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und WartburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. September 2011Sie sind hierVV 110Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und WartburgstraßeAnfrage
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1369Fußweg zwischen Schmalkaldener Straße und WartburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen