Baustellenverkehr für den S 6-Ausbau
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.11.2018, V 1078 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 06.11.2018
Betreff: Baustellenverkehr für den S 6-Ausbau Nach Medienberichten arbeitet die DB Netz in einigen Abschnitten noch an den Routen des Lastwagenverkehrs, wenn im ersten Quartal 2019 der Erdaushub für den viergleisigen Ausbau der S 6 von Frankfurt-West üb er Bad Vilbel bis Friedberg ("Main-Weser-Bahn") beginnt. Da für die Massentransporte mit erheblichem Schwerlastverkehr zu rechnen ist, sind rechtzeitige Informationen über die voraussichtliche Verkehrsbelastung in den Stadtteilen entlang und im Umfeld der Bahntrasse sowie ggf. auf der Rosa-Luxemburg-Schnellstraße wichtig. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Welche Straßen im Ortsbezirk 8 sind von den sogenannten Massentransporten betroffen?
- Für welchen Zeitraum wird der Lastwagenverkehr von und zu den Baustellen der Bahntrasse die Straßen im Ortsbezirk 8 belasten?
- Zahlt die Deutsche Bahn dem Straßenbaulastträger eine Entschädigung für die sicher erhebliche Zusatzabnutzung der Straßenoberflächen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2018OFOF 375/8Baustellenverkehr für den S 6-AusbauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2018Sie sind hierVV 1078Baustellenverkehr für den S 6-AusbauAnfrage
- 8. März 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 548Baustellenverkehr für den S 6-AusbauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen