Parkstadt Unterliederbach
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 08.07.2014, V 1065 entstanden aus Vorlage: OF 1062/6 vom 23.06.2014
Betreff: Parkstadt Unterliederbach Der Magistrat wird zu nachfolgenden Fragen um Auskunft gebeten,
- Wann ist mit der Fertigstellung der Versickerungsanlage in der Parkstadt Unterliederbach zu rechnen, damit mit dem Bau des geplanten Spielplatzes begonnen werden kann?
- Wann wird mit dem Bau einer Kindertagesstätte begonnen und welche Altersgruppen sollen dort betreut werden?
- Welche Betreuungsmöglichkeiten sind vor allem nachmittags für U 3-, Kindergarten- und Schulkinder im Bereich der Parkstadt Unterliederbach vorgesehen? Begründung: In der Parkstadt Unterliederbach leben viele Familien mit Kindern. Diese Kinder haben aber noch keinen Spielplatz, sondern spielen, wie sich bei einem Ortstermin gezeigt hat, zum Teil auf der Straße. Daher ist es für den Ortsbeirat wichtig zu erfahren, wann mit dem Bau des geplanten Spielplatzes begonnen werden kann. Der Baubeginn soll nach Auskunft der KEG erfolgen, sobald die von der Stadt zu bauende Versickerungsanlage fertiggestellt ist. Für den Ortsbeirat ist es auch wichtig zu erfahren, wann mit dem Bau der Kindertagesstätte begonnen wird und welche Altersgruppen dort betreut werden sollen, da zu erwarten ist, dass der Bedarf an Kita-Plätzen in der Parkstadt noch weiter steigen wird - zumal zurzeit noch weitere Häuser gebaut werden. Ebenso möchte der Ortsbeirat wissen, welche Betreuungsmöglichkeiten vor allem am Nachmittag für die Kinder geplant sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Juni 2014OFOF 1062/6Parkstadt UnterliederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Juli 2014Sie sind hierVV 1065Parkstadt UnterliederbachAnfrage
- 27. Oktober 2014Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1395Parkstadt UnterliederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen