Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim
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Auskunftsersuchen vom 04.11.2003, V 1054
entstanden aus Vorlage: OF 956/6 vom 30.10.2003
Betreff:
Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim
Vorgang:
B 700/03; B 793/03
Im Bericht des Magistrat B 700 vom 01.09.2003 wird zu Punkt 2d) unter Ziffer 11 berichtet, dass in der Alten Falterstraße 10 neue Bäume als Ersatz für die gefällten 289 Bäume in der Stroofstraße gepflanzt werden. Im Bericht B 793 vom 26.09.2003 wird berichtet: "Die Kreuzungsbereiche lassen aus Platzgründen und wegen der Vielzahl vorhandener Versorgungsleitungen keine Pflanzinseln zu."
Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 6 den Magistrat:
- In welchem Bereich der Alten Falterstraße werden die 10 Bäume gepflanzt?
- Bleiben die 5 Bäume an der Busbucht sowie die 3 Bäume auf dem Kirchenvorplatz erhalten?
- Gibt es Vorschriften für Bepflanzungen von Straßen und Plätzen in Kreuzungsbereichen?
- Dürfen grundsätzlich keine flach wurzelnden Pflanzen und Sträucher über Versorgungsleitungen gepflanzt werden?
- Liegen auf beiden Seiten der Alten Falterstraße Versorgungsleitungen?
- Wenn ja, wie tief liegen diese Leitungen?
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2003BB 793Mehr Grün bei der Umgestaltung der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimMagistratsbericht
- 30. Oktober 2003OFOF 956/6Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2003Sie sind hierVV 1054Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen