Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenInhalt
Antrag vom 30.10.2003, OF 956/6
Betreff:
Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil Griesheim
Im Bericht des Magistrat B 700 vom 01.09.2003 Zu 2d) Nr.11 wird berichtet, in der Alten Falterstraße werden 10 Neue Bäume als Ersatzpflanzungen für die gefällten 289 in der Stroofstraße gepflanzt. Im Bericht B 793 vom 26.09.2003 wird berichtet. Die Kreuzungsbereiche lassen aus Platzgründen und wegen der Vielzahl vorhandener Versorgungsleitungen keine Pflanzinseln zu.
Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 6 den Magistrat:
- In welchen Bereich der Alten Falterstraße werden die 10 Bäume gepflanzt?
- Bleiben die 5 Bäume an der Busbucht sowie die 3 auf dem Kirchenvorplatz erhalten?
- Gibt es Vorschriften für Bepflanzungen von Straßen und Plätzen in Kreuzungsberei chen?
- Dürfen grundsätzlich keine flach wurzelnde Pflanzen, Sträucher über Versorgungsleitungen gepflanzt werden?
- Liegen auf beiden Seiten der Alten Falterstraße Versorgungsleitungen?
- Wenn Ja, wie tief liegen diese Leitungen?
Antragstellende Fraktion: CDUHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.09.2003, B 793 Zuständige Ortsbeiräte: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2003BB 793Mehr Grün bei der Umgestaltung der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimMagistratsbericht
- 30. Oktober 2003Sie sind hierOFOF 956/6Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. November 2003VV 1054Gestaltungsmaßnahmen in der Alten Falterstraße im Stadtteil GriesheimAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme