Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg
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Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, die künftige Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im Ziegelhüttenweg zu klären. Der Ortsbeirat benötigt Informationen über die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten und geplanten Mittel. Dies soll Transparenz über die Nutzung des Anwesens schaffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Ziegelhüttenweg — 18 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.09.2026.
- Begrünung am Parkplatz Gablonzer Straße11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verkehrssicherheit und Sperrmüllsituation im Bodenbacher Weg verbessern30.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Verbesserung der Signalsteuerung reduziert Rückstaus, Lärm und Abgasmengen21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ziegelhüttenweg per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gefragt, welche Nutzung für das Konrad-von-Preysing-Haus im Ziegelhüttenweg neben der Apostelkirche vorgesehen ist.
Begründung
Das Konrad-von-Preysing-Haus wurde in der Vergangenheit verschiedentlich genutzt. Der Magistrat soll in seiner Antwort darlegen, welche Mittel bislang für die Nutzung des Anwesens vorgesehen sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2024OFOF 1232/5Nutzung des Konrad-Preysing-Hauses im ZiegelhüttenwegOrtsbeiratsantrag · FDP
- 8. November 2024Sie sind hierVV 1053Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im ZiegelhüttenwegAnfrage
- 17. Februar 2025STST 262Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im ZiegelhüttenwegStellungnahme
- 22. April 2025Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 672Nutzung des Konrad-von-Preysing-Hauses im ZiegelhüttenwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen