Solaranlagen im Ortsbezirk 9
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1047 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 15.10.2018
Betreff: Solaranlagen im Ortsbezirk 9 Seit einiger Zeit gibt es das hessische Solarkataster, auf welchem die Potentiale von Dächern und Freiflächen zur Energienutzung aufgezeigt werden. In Zeiten des Klimawandels sind auch kleinste Flächen zur Energiegewinnung bei gleichzeitiger CO2 Reduzierung nützlich. Auch ist es sinnvoll, dezentral gewonnene Energie wieder dezentral zu verbrauchen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Auf welchen öffentlichen Gebäuden im Ortsbezirk 9 gibt es schon Solaranlagen?
- Welche Dächer eignen sich unter technischen Aspekten?
- Gibt es Pläne, Dächer für Bürgersolaranlagen zur Verfügung zu stellen ? Wenn nicht, warum nicht?
- Wäre es möglich, das Dach des Bürgerhaus Saalbau Dornbusch für Solaranlagen zu nutzen?
- Werden neue Kindertagesstätten/Schulgebäude und sanierte Kindertagesstätten/Schulgebäude so geplant, dass man auf dem Dach zukünftig eine Photovoltaikanlage installieren kann?
- Welche Zuschüsse von Bund und Land gibt es bei der Errichtung einer Solaranlage?
- Wie wird in Frankfurt bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür geworben, Solaranlagen zu installieren und wie werden sie praktisch dabei unterstützt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2018OFOF 544/9Solaranlagen im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2018Sie sind hierVV 1047Solaranlagen im Ortsbezirk 9Anfrage
- 8. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 353Solaranlagen im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen