Geplanter Fußga ̈ngeru ̈berweg an der KlimschAnlage
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Klimsch-Anlage Der Bau der geplanten Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße erfordert umfangreiche Baumaßnahmen und Fahrbahnverschwenkungen im Zuge der Eschersheimer Landstraße. Aus diesem Grund muss der östliche Bürgersteig ebenfalls verschwenkt und durch den Sinaipark geführt werden.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 25.10.2018, V 1045 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 15.10.2018
Betreff: Geplanter Fußga ̈ngeru ̈berweg an der Klimsch-Anlage Der Bau der geplanten Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße erfordert umfangreiche Baumaßnahmen und Fahrbahnverschwenkungen im Zuge der Eschersheimer Landstraße. Aus diesem Grund muss der östliche Bürgersteig ebenfalls verschwenkt und durch den Sinaipark geführt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die folgende Frage zu beantworten: Auf welche Weise wird der Magistrat der Verkehrssicherungspflicht insbesondere bei der nächtlichen Beleuchtung nachkommen, da der Fußweg durch die Grünanlage führen wird - die Beleuchtung von Parkwegen wurde in der Vergangenheit wiederholt abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2018OFOF 538/9Geplanter Fußga ̈ngeru ̈berweg an der KlimschAnlageOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Oktober 2018Sie sind hierVV 1045Geplanter Fußga ̈ngeru ̈berweg an der KlimschAnlageAnfrage
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 295Geplanter Fußgängerüberweg an der Klimsch-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen