Unfallgeschehen im Ortsbezirk
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Auskunftsersuchen vom 05.06.2014, V 1042 entstanden aus Vorlage: OF 787/9 vom 21.05.2014
Betreff: Unfallgeschehen im Ortsbezirk Vorgang: B 98/14 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie hoch war die Anzahl der Verkehrsunfälle im Ortsbezirk 9 in den vergangenen Jahren? Zu wie vielen Personenschäden ist es dabei gekommen? Wie viele Todesfälle, wie viele Schwerverletzte und wie viele Leichtverletzte waren dabei zu beklagen?
- An welchen Stellen kam es zu Verkehrsunfällen mit Todesfolgen? Gab es Stellen im Ortsbezirk mit einer besonderen Häufung von Unfällen mit Schwerverletzten, bei der keine Maßnahmen durch die Unfallkommission durchgeführt wurden? Begründung: Der Bericht der Unfallkommission berichtet lediglich über die Unfallzahlen für das gesamte Stadtgebiet. Zur Beurteilung der Verkehrssicherheit im Ortsbezirk wünscht der Ortsbeirat, die Zahlen für seinen Zuständigkeitsbereich aufgeschlüsselt zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2014BB 98Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2011/2012Magistratsbericht
- 21. Mai 2014OFOF 787/9Unfallgeschehen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2014Sie sind hierVV 1042Unfallgeschehen im OrtsbezirkAnfrage
- 19. September 2014STST 1266Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 895/9Verkehrsunfälle im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2015VV 1301Verkehrsunfälle im OrtsbezirkAnfrage
- 30. März 2015STST 532Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1345a) Verkehrsunfälle im Ortsbezirk b) Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen