Unfallgeschehen im Ortsbezirk
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 532
Betreff: Unfallgeschehen im Ortsbezirk Vorläufige Stellungnahme: Die Auswertung von Verkehrsunfällen ist verfahrenstechnisch leider nur nach Polizeireviergrenzen, nicht jedoch nach Ortsbezirken oder Stadtteilen möglich. Gleichwohl wird der Magistrat prüfen, ob mit einem vertretbaren verwaltungstechnischen Aufwand der Anfrage des Ortsbeirats entsprochen werden kann und sodann abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. März 2014BB 98Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Berichtsjahr 2011/2012Magistratsbericht
- 21. Mai 2014OFOF 787/9Unfallgeschehen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 5. Juni 2014VV 1042Unfallgeschehen im OrtsbezirkAnfrage
- 19. September 2014STST 1266Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
- 5. März 2015OFOF 895/9Verkehrsunfälle im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. März 2015VV 1301Verkehrsunfälle im OrtsbezirkAnfrage
- 30. März 2015Sie sind hierSTST 532Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
- 11. September 2015Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 1345a) Verkehrsunfälle im Ortsbezirk b) Unfallgeschehen im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab