360-Grad-Kontrollen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Ortsbezirk 5
Zusammenfassung
Die Stadtpolizei hat zwischen dem 1. und 15. Juli in Sachsenhausen umfangreiche Kontrollen zur Sicherheit und Ordnung durchgeführt. Das Auskunftsersuchen zielt darauf ab, Informationen über die Ergebnisse dieser Kontrollen sowie über die zukünftige Durchführung von 360-Grad-Kontrollen in anderen Stadtteilen zu erhalten.
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Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 13.11.2026 antworten. Noch 12 Tage.Warum?
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
Der Presse war zu entnehmen, dass die Stadtpolizei des Ordnungsamtes vom 1. bis 15. Juli in Sachsenhausen groß angelegte Kontrollen zum Bereich Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit vorgenommen hat. Insbesondere wurden illegale Sperrmüllablagerungen überprüft. Hierbei sollen 92 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden sein.
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Mit welchem Ergebnis wurden die 92 Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt?
- Wann sind 360-Grad-Kontrollen in Niederrad und Oberrad vorgesehen?
- In welchem zeitlichen Abstand sollen die 360-Grad-Kontrollen durchgeführt werden? Soll es sich hierbei um eine dauerhafte Aktion handeln?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2026OFOF 153/5360-Grad-Kontrollen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · BFF
- 21. August 2026Sie sind hierVV 103360-Grad-Kontrollen zur Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Ortsbezirk 5Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen