Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 06.09.2011, V 102 entstanden aus Vorlage: OF 39/4 vom 22.08.2011
Betreff: Was geschieht mit der Schwedlerbrücke? Der Magistrat wird aufgefordert, darzulegen:
- Aufgrund welcher Schäden erfolgte die umgehende Sperrung der Schwedlerbrücke am
- August 2011?
- Wann ist mit dem Beginn der anstehenden Sanierungsarbeiten zu rechnen?
- Steht zu befürchten, dass die Sperrung der Brücke am Ende auch das gänzliche Verschwinden des Industrie-Baudenkmals bedeutet?
- Wird, solange die Brücke gesperrt bleibt, eine alternative Querung der Gleise an gleicher Stelle für Fußgänger und Fahrradfahrer angeboten (Ersatzbrücke)? Begründung: Schon seit langem lassen die angekündigten Sanierungsarbeiten der Schwedlerbrücke auf sich warten. Genannt wurden unter anderen Gründe des Denkmalschutzes, obwohl das Landesamt für Denkmalpflege Hessen schon frühzeitig über die Unterschutzstellung informierte sowie planungsrechtliche Gründe in Hinblick auf die Nordmainische S-Bahn. Die jetzige Schließung durch das Amt für Straßenbau und Erschließung lässt vermuten, dass die geplanten Sanierungen sich noch weiter verzögern werden ohne Ausblick auf Realisierung. Die Schwedlerbrücke ist für Fußgänger und Radfahrer ein vielbenutzter Verkehrsweg, der das nördliche Ostend mit der Hanauer Landstraße und somit ihren Angeboten an Freizeit-, Kultur- und Einkaufsmöglichkeiten direkt verbindet. Die aufgeführten Ausweichmöglichkeiten der Ratswegbrücke sowie des Ostbahnhofs sind insbesondere für Fußgänger mit erheblichem Umweg verbunden, zudem sind die Fußgänger so wesentlich mehr Autoverkehr ausgesetzt. Außerdem ist die Schwedlerbrücke ein industriegeschichtliches Bauwerk, das von der Historie des Ostends zeugt. Durch den rasanten, auch baulichen Wandel, dem das Ostend zur Zeit ausgesetzt wird, sollten diese letzten historischen Zeugnisse unter besonderen Schutz gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2011OFOF 39/4Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2011Sie sind hierVV 102Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?Anfrage
- 9. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenBB 12- Schwedlerbrücke wieder für die Öffentlichkeit nutzbar machen - Was geschieht mit der Schwedlerbrücke?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen