Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Waldschulstraße — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
- Griesheim: Vorstellung der Erweiterungsplanung sowie Gestaltung um das Stellwerk22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Beleuchtungskonzept für den neu gestalteten Grünzug Griesheim-Mitte15.09.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Waldschulstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1021 entstanden aus Vorlage: OF 822/6 vom 01.10.2018
Betreff: Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104 Das im Betreff genannte Grundstück in der Gemarkung Griesheim, Flur 3, Flurstück 650, mit einer Größe von 451 Quadratmern ist unbebaut. Dem Vernehmen nach gehört es der Stadt Fr ankfurt am Main. Die einzige Aktivität, die dort beobachtet werden kann, ist das gelegentliche Roden von übermäßigem Pflanzenbewuchs. Der Magistrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten: Welche Pläne verfolgt er mit dem o. g. Grundstück?
Begründung: Der Bebauungsplan weist diesen Abschnitt der Waldschulstraße als Wohngebiet (WA II) aus. Das Grundstück sollte nun endlich auch so genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 20
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Oktober 2018OFOF 822/6Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018Sie sind hierVV 1021Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104Anfrage
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 381Griesheim: Grundstück Waldschulstraße 104Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen