Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41
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Auskunftsersuchen vom 23.10.2018, V 1016 entstanden aus Vorlage: OF 809/6 vom 12.09.2018
Betreff: Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten:
- Wer ist Eigentümer(in) des Grundstückes mit den Flachbauten in der Johannesallee?
- Sind dem Magistrat Pläne für die künftige Nutzung der Fläche in der Johannesallee bekannt?
- Falls sich die Flächen im städtischen Besitz befinden: Kann sich der Magistrat einen Abriss und eine Wohnbebauung vorstellen? Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, insbesondere über das Thema Mehrfamilienhäuser mit betreutem Wohnen, einer möglichen Krippe/Kita u. Ä. zu berichten.
- Falls eine Wohnbebauung möglich sein sollte: Ist hierfür eine Änderung des Bebauungsplans nötig beziehungsweise möglicherweise bereits in Arbeit? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2018OFOF 809/6Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018Sie sind hierVV 1016Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Anfrage
- 18. Januar 2019Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 62Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen