Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 62
Betreff: Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41 Zu Frage 1: Das Grundstück befindet sich im Privateigentum. Zu Frage 2: Dem Magistrat sind keine Pläne für die künftige Nutzung der Fläche in der Johannesallee bekannt. Es liegen weder Bauanträge vor noch hat der Magistrat aktuell Bauberatungen durchgeführt. Zu Frage 3: Die Flächen befinden sich nicht im städtischen Eigentum. Zu Frage 4.: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Fluchtlinienplans F 1432 vom 12.07.1937, der aber keine qualifizierten Festsetzungen in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung trifft. Insoweit wäre die Zulässigkeit eines Vorhabens an dieser Stelle nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen. Demnach muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Wohnen wäre hier grundsätzlich zulässig. Ein Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan wurde für dieses Gebiet nicht gefasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2018OFOF 809/6Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Ortsbeiratsantrag · SPD
- 23. Oktober 2018VV 1016Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Anfrage
- 18. Januar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 62Unterliederbach: Möglicher Wohnungsbau in der Johannesallee 41Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab