Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im Ortsbezirk
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Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1008 entstanden aus Vorlage: OF 989/6 vom 21.04.2014
Betreff: Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im Ortsbezirk Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. auf welchen Spielplätzen im Ortsbezirk 6 Spielgeräte aus Sicherheitsgründen abgebaut bzw. gesperrt worden sind und daher nicht mehr benutzt werden können? 2. wie hoch die Kosten sind, um die Spielgeräte wieder instand zu setzen?
Begründung: In letzter Zeit nehmen Berichte über Spielplätze zu, auf denen aus Sicherheitsgründen Spielgeräte abgebaut bzw. gesperrt wurden. Dem Ortsbeirat ist daran gelegen, eine Übersicht zu erhalten, wie viele Spielplätze im Ortsbezirk 6 betroffen sind und welche Kosten anfallen, um die Spielgeräte zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2014OFOF 989/6hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag
- 6. Mai 2014Sie sind hierVV 1008Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im OrtsbezirkAnfrage
- 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 948hwanheim Sindlingen Sossenheim Unterliederbach ZeilsheimTitel/Betreff: Unbenutzbare Spielgeräte auf den Spielplätzen im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen