Jugendclub in der Karl-Kirchner-Siedlung
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Auskunftsersuchen vom 06.05.2014, V 1004 entstanden aus Vorlage: OF 603/10 vom 17.04.2014
Betreff: Jugendclub in der Karl-Kirchner-Siedlung Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Stadt Frankfurt für den Jugendclub in der Karl-Kirchner-Siedlung im Alfred-Marchand-Haus während seiner Schließung Zuschüsse gezahlt hat, und inwieweit in der Schließungszeit mit den bewilligten Geldern eine ortsnahe Fortführung eines Angebots nicht möglich war.
Begründung: Nach einem Bericht der Frankfurter Neuen Presse vom 3. April 2014 war der Jugendclub im Alfred-Marchand-Haus einige Zeit geschlossen, mit dem Ergebnis, dass die dort dringend erforderliche Jugendarbeit zusammengebrochen war und nun von dem Träger erst mühsam wieder aufgebaut werden muss. In Anbetracht der knappen personellen Ressourcen für die Jugendarbeit in diesem Gebiet, erscheint ein solches Vorgehen äußerst ineffizient, weil es erhebliche Mittel verschlingt. Dazu stellt sich die Frage, was mit den für den Jugendclub vorgesehenen Mitteln während der Schließung geschehen ist. Dies gilt umso mehr, als die in der Presse für die Schließung genannten Gründe Umbau, Wasserschaden, Pensionierung sowie Weggang von Mitarbeitern nicht auf den ersten Blick als unüberwindliche Hindernisse erscheinen, die eine Fortführung der Arbeit unmöglich machen und damit einen solchen Zusammenbruch der Versorgung als unausweichlich erscheinen lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2014OFOF 603/10Jugendclub in der Karl-Kirchner-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Mai 2014Sie sind hierVV 1004Jugendclub in der Karl-Kirchner-SiedlungAnfrage
- 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 959Jugendclub in der Karl-Kirchner-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen