Reduzierung der Strahlungen des AFN-Senders in Oberursel-Weißkirchen
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2009, ST 987
Betreff:
Reduzierung der Strahlungen des AFN-Senders in Oberursel-Weißkirchen
Der Mittelwellensender Oberursel-Weißkirchen wird durch die US-Streitkräfte in Europa betrieben. Nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut müssen die ausländischen Truppen das Recht des Aufnahmestaates achten.
Die US-Streitkräfte in Deutschland und Europa sind Bestandteil der Territorialverwaltung. Dies vorausgeschickt, teilt das zuständige Bundesministerium der Verteidigung folgendes mit: "Der genannte Sender ist seit 1951 in Betrieb und strahlt mit einer Leistung von 150 kW auf der Frequenz 873 kHz. Damit liegt der Sender bezüglich der Sendeleistung im üblichen Bereich der Mittelwellensender in Deutschland. Der empfohlene Grenzwert (Referenzwert des ICNIRP) für die elektrische Feldstärke wird außerhalb des Betriebsgeländes des Senders in Oberursel-Weißkirchen nach hiesigem Kenntnisstand deutlich unterschritten. In 2 km Entfernung vom Sender beträgt die elektronische Feldstärke lediglich ca. 1 % des Grenzwertes. Daher ist aus Sicht des Bundesministeriums der Verteidigung eine Reduzierung der Senderleistung oder gar eine Verlegung des Senders nicht erforderlich.“
Das Ministerium wird mit diesem Wunsch nicht an die Betreiber der Sendeanlage
herantreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Februar 2009OFOF 407/8Reduzierung der Strahlungen des AFN-Senders in Oberursel-WeißkirchenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 12. März 2009OAOA 825Reduzierung der Strahlungen des AFN-Senders in Oberursel-WeißkirchenAnregung
- 7. Juli 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 987Reduzierung der Strahlungen des AFN-Senders in Oberursel-WeißkirchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab