Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchner Berg
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Verkehrssicherheit der L 3019 am Weißkirchner Berg. Es wird festgestellt, dass der Bereich kein Unfallschwerpunkt ist und die Geschwindigkeit nicht reduziert werden kann, da keine entsprechenden Anhaltspunkte vorliegen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der dargestellte Bereich (500 Meter) zwischen den beiden Lichtsignalanlagen gilt in keinem Fall als Unfallschwerpunkt. Die Strecke weist eine sehr leichte Krümmung auf und ist gut einsehbar. Der komplette Abschnitt davor und danach ist mit Tempo 70 beschildert. Da diese Straße als Landstraße ausgewiesen ist und es keinerlei Anhaltspunkte gibt, welche eine Reduzierung der Geschwindigkeit rechtfertigen würden, wäre auch die Akzeptanz der Verkehrsteilnehmenden nicht gegeben. Der Anregung wird nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 646/12Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener BergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Januar 2021OFOF 680/12Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener BergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Januar 2021OMOM 7047Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchener BergDirektanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 986Verkehrssicherheit L 3019 - Am Weißkirchner BergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab